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Thema gesperrt

Leck mich am ... einmal und nie wieder

Montag 5. Januar 2015, 22:47

was für eine ...., meine fresse ,,,,,,,,,,,ich brauch jetzt ein bier



Antrag auf Erteilung einer Grabungserlaubnis nach § 13 DSchG
Sehr geehrter Frau xxx,
mit diesem Schreiben möchte ich eine Grabungsgenehmigung für die Gemeinde Wenden/Kreis Olpe beantragen. Ich beabsichtige, dazu beizutragen das Antworten auf folgende fragen gefunden werden können, die zu klärenden frage sind unter anderem, wann gab es zum ersten mal menschliche Aktivität im Raum der Gemeinde Wenden, wann wurde dieses Gebiet zum ersten mal besiedelt, gab es eine dauerhafte Besiedelung, wie sah der Handel aus,
Antworten auf diese Fragen können unter anderem Lesefunde liefern, wie Pfeilspitzen aus Stein, Keramik und Scherben, die meist nach starken Regen auf Feldern mit dem Auge gut zu erkennen sind.
Bodenfunde wie, Münzen, Münzgewichte, Bleiblomben, Knöpfe, Gürtel und Schuh-schnallen zu deren Aufspürung der Einsatz eines Metalldetektors von Vorteil wäre, des weiterem zum Ziel habe ich, das etwaige sich im Boden befindliche Objekte zu bergen, bevor Diese durch Neubauten überbaut werden.
Darüber hinaus mit dem Ziel die zu erwartenden Bodenfunde so viel wie möglich vor dem Raubgräber zu bergen damit sie der Nachwelt erhalten zu bleiben.
Dafür benötige ich eine Grabungsgenehmigung für Äcker und Wiesen in der Gemeinde Wende, da es kaum oder gar nicht zusammenhängende Flächen an Feldern gibt. Das genaue Arbeitsgebiet entnehmen Sie bitte der beigefügten Karte.
Ich bediene mich eines Metalldetektors der Marke Whites, des Typs MX5 der aufgrund seiner Arbeitsfrequenz von 14KHz besitzt er eine gute Ortung auf kleinste Objekte
Die maximale Ortungstiefe beträgt 25 cm bei Optimalen Bedingungen des Bodens und einer dementsprechenden Größe des Objektes bzw. bis maximal zur Unterkante der Humusschicht.
Des weiteren Benutze ich zur genaueren Lokalisierung des von mir Georteten Objektes einen sogenannten PinPointer der Marke Garrett, Typ ProPointer, der mir Beschädigungsfreies Bergen durch unten näher beschriebenes Grabungswerkzeug ermöglicht, aufgrund der punktgenauen Ortung des sich im Boden befindlichen Objektes .
Das von mir geortete Objekt mit Hilfe meines oben bereit beschriebenen Metalldetektors gedenke ich wie folgt fachmännisch zu bergen mit folgenden Hilfsmitteln, auf Äcker mit einem Handelsüblichen Blumenkelle mit dem Maßen 11,5 Länge des Schaufelblattes und einer Schaufelbreite von 6 cm.
Auf Wiesen ein sogenanntes Japanisches Pflanzenmesser mit dem Maßen 5,6cm Schneideblatt Länge und einer Schneideblatt Breite von 2cm, mit deren Hilfe ein Kreisrunder schnitt in die Obere Grasnarbe mit genügend Abstand des zu Bergen gedachten Objekts geschnitten werden kann.


Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und verbleibe mit freundlichem Gruß.
Simon Tobias Kepp


Anlage
Karte mit eingezeichnetem beabsichtigtem Untersuchungsgebiet

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Montag 5. Januar 2015, 23:14

Was willst du damit? Brauchst du hier im Forum nicht.

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Montag 5. Januar 2015, 23:16

Hast du den Text so schon abgeschickt?
Gruß Winke

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Montag 5. Januar 2015, 23:17

... das haste aber schön geschrieben und Frauen verstehen diese wohl überlegten und ausgewählten Worte ... die Erteilung der Genehmigung ist Dir so gut wie gewiss!

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Montag 5. Januar 2015, 23:22

Vor allem wenn der Brief mit "Sehr geehrter Frau anfängt". Hast den schon abgeschickt, Wenzel ?

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Montag 5. Januar 2015, 23:27

ne meine Freundin prüft es noch wegen Rechtschreibung, naja versuch es einfach mal mehr wie nein sagen können die eh nicht

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Montag 5. Januar 2015, 23:38

Besser wärs wenn deine Freundin nein dazu sagt lol2

Denn wenn die anderen nein sagen dann isses amtlich tongue

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Montag 5. Januar 2015, 23:44

Sehr geehrte Frau Hochverrat,

ich bin Privatforscher in ... und gewiss ein gesetzestreuer Mensch.

Laut meinem und auch ihrem Grundgesetz Artikel 5 (3) ist die Wissenschaft, Forschung, Kunst und die Lehre frei. besserwiss

Ich lebe und liebe mein Grundgesetz, weil es mir bis heute, die Freiheit, in diesem meinem Lande garantiert.

Leider musste ich mit Bedauern feststellen, dass dieses Grundgesetz durch ihre Vorgabe zu einer Grabungsgenehmigung bzw. durch das Denkmalschutzgesetz § 13, die freiheitlichen Grundrechte der BRD verletzt.

Ich würde gerne von ihnen erfahren, wie ich mich nun verhalten soll, denn als gesetzestreuer Bürger der BRD, mache ich mich strafbar, wenn ich gegen das geltende Grundgesetz verstoße – ich kann sogar im schlimmsten Fall meine bürgerlichen Rechte verlieren, wenn ich ihren seltsamen Gesetzen folge leiste.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

Ich bitte bis zum ... um Aufklärung des Sachverhaltes.

Gruß vom
Privatforscher Wenzel

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Dienstag 6. Januar 2015, 18:01

coinwhisper hat geschrieben:Sehr geehrte Frau Hochverrat,

ich bin Privatforscher in ... und gewiss ein gesetzestreuer Mensch.

Laut meinem und auch ihrem Grundgesetz Artikel 5 (3) ist die Wissenschaft, Forschung, Kunst und die Lehre frei. besserwiss

Ich lebe und liebe mein Grundgesetz, weil es mir bis heute, die Freiheit, in diesem meinem Lande garantiert.

Leider musste ich mit Bedauern feststellen, dass dieses Grundgesetz durch ihre Vorgabe zu einer Grabungsgenehmigung bzw. durch das Denkmalschutzgesetz § 13, die freiheitlichen Grundrechte der BRD verletzt.

Ich würde gerne von ihnen erfahren, wie ich mich nun verhalten soll, denn als gesetzestreuer Bürger der BRD, mache ich mich strafbar, wenn ich gegen das geltende Grundgesetz verstoße – ich kann sogar im schlimmsten Fall


meine bürgerlichen Rechte verlieren, wenn ich ihren seltsamen Gesetzen folge leiste.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

Ich bitte bis zum ... um Aufklärung des Sachverhaltes.

Gruß vom
Privatforscher Wenzel


einfach köstlich beerchug

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Dienstag 6. Januar 2015, 19:15

Danke Brutus! beerchug


War noch ein kleiner Hüpfer drin, den ich nach dem Nomen, ohne dazugehörigen Artikel mit einem Verbum verwechselte und dem der Infinitiv in Reinform folgt und mir so meine letzten zwei Sinne raubte! lol2


So kann man es jetzt verwenden:



Sehr geehrte Frau Hochverrat,


ich bin Privatforscher in ... und gewiss ein gesetzestreuer Mensch.

Laut meinem und auch ihrem Grundgesetz Artikel 5 (3) ist die Wissenschaft, Forschung, Kunst und die Lehre frei. besserwiss

Ich lebe und liebe mein Grundgesetz, weil es mir bis heute, die Freiheit, in diesem meinem Lande garantiert.

Leider musste ich mit Bedauern feststellen, dass dieses Grundgesetz durch ihre Vorgabe zu einer Grabungsgenehmigung bzw. durch das Denkmalschutzgesetz § 13, die freiheitlichen Grundrechte der BRD verletzt.

Ich würde gerne von ihnen erfahren, wie ich mich nun verhalten soll, denn als gesetzestreuer Bürger der BRD, mache ich mich strafbar, wenn ich gegen das geltende Grundgesetz verstoße – ich kann sogar im schlimmsten Fall meine bürgerlichen Rechte verlieren, wenn ich ihren seltsamen Gesetzen Folge leiste.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

Ich bitte bis zum ... um Aufklärung des Sachverhaltes.

Gruß vom
Privatforscher Wenzel

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Dienstag 6. Januar 2015, 19:52

lol2

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Dienstag 6. Januar 2015, 20:02

und nicht vergessen, wenn du eingeladen wirst, deine Vaseline musst du dabei haben.

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Dienstag 6. Januar 2015, 20:29

Und immer schön lächeln......lol2

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Dienstag 6. Januar 2015, 20:29

Hallo Wenzel

Ich muss Teilweise meinen Vorrednern zustimmen !

Der Text ist viel zu lang ,kann man um die Hälfte kürzen ,:

A . Interessiert kein Archäologen ,was du suchst ,nur das Ergebnis .

Du hast interesse an der Geschichte deines Landes .

B . Mit welchem Suchgerät ,ist auch uninteressant ,es sei denn ,die Person Dr . fragt danach .
Meine Archäologin hat danach gefragt ,aber eintragen brauchte ich es nicht ,nur meine Auto Nr .

C . Grabungsgerät ist auch Uninteressant .

Du darfst offiziel nur bis ende Humusschicht ,30 cm Maximal ,egal womit und wenn du das mit einem Bobcat tust .

Auf das Wehsendliche konzentrieren ,auf eine gute Zusammenarbeit freuen ,auf Positive Antwort freuen ,Fertig !

Briefköpfe nicht vergessen ,beiderseitz .

Wenn du eingeladen wirst ,Freundlich aber bestimmt bleiben ,keinerlei Ar...... kriecherei !

Ich halte mich immer an das was ich geschrieben habe .
Lg LOKI
Zuletzt geändert von LOKI68 am Dienstag 6. Januar 2015, 21:01, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Dienstag 6. Januar 2015, 20:43

... joh, der Wenzel macht das schon und wenn es sein muss, gehen wir zur moralichen Unterstützung alle mit hin zur lieben guten Miss "Hochverat"!

Der Hinweis auf das bürgerliche Gestzbuch ist ebenso genial wie hilfreich zugleich!

wink

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Dienstag 6. Januar 2015, 20:45

Das Chinchilla ist ganz putzig biggrin

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Dienstag 6. Januar 2015, 22:04

Während der Herr Wenzel seine Schriftzüge zum Schafott trägt ,werde ich meine Kreuzhacke freischwingend durch den Wald tanzen lassen. lol2

Ich glaub ich such mir ein anderes Forum . post-23-1150704773

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Dienstag 6. Januar 2015, 22:29

coinwhisper hat geschrieben:Danke Brutus! beerchug


War noch ein kleiner Hüpfer drin, den ich nach dem Nomen, ohne dazugehörigen Artikel mit einem Verbum verwechselte und dem der Infinitiv in Reinform folgt und mir so meine letzten zwei Sinne raubte! lol2


So kann man es jetzt verwenden:



Sehr geehrte Frau Hochverrat,


ich bin Privatforscher in ... und gewiss ein gesetzestreuer Mensch.

Laut meinem und auch ihrem Grundgesetz Artikel 5 (3) ist die Wissenschaft, Forschung, Kunst und die Lehre frei. besserwiss

Ich lebe und liebe mein Grundgesetz, weil es mir bis heute, die Freiheit, in diesem meinem Lande garantiert.

Leider musste ich mit Bedauern feststellen, dass dieses Grundgesetz durch ihre Vorgabe zu einer Grabungsgenehmigung bzw. durch das Denkmalschutzgesetz § 13, die freiheitlichen Grundrechte der BRD verletzt.

Ich würde gerne von ihnen erfahren, wie ich mich nun verhalten soll, denn als gesetzestreuer Bürger der BRD, mache ich mich strafbar, wenn ich gegen das geltende Grundgesetz verstoße – ich kann sogar im schlimmsten Fall meine bürgerlichen Rechte verlieren, wenn ich ihren seltsamen Gesetzen Folge leiste.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

Ich bitte bis zum ... um Aufklärung des Sachverhaltes.

Gruß vom
Privatforscher Wenzel


Ich bin begeistert, das hast Du gut geschrieben. beerchug

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Dienstag 6. Januar 2015, 22:36

Hi Admin´s gibt es kein Heiligenschein für den User Wenzel ?

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Dienstag 6. Januar 2015, 22:47

lol2 lol2
ja krass da wäre ich mal auf antwort gespannt, wenn die in dieser form ähnlich wäre
würde das suchen wieder sinn und spass machen

gruß neptun

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Dienstag 6. Januar 2015, 23:31

Wir warten alle auf Wenzel! besserwiss

Es gibt da nicht viele Antworten, aber sie könnten lustig werden! tongue

1.) Sie antworten gar nicht (Eingeständnis)
2.) Sie schicken Wenzel den Antrag raus und werden ihn auch genehmigen (Schweigeverpflichtung)
3.) Sie antworten mit Gesetzen, die alle gegen das Grundgesetz verstoßen (Eingeständnis)
4.) Sie laden Wenzel ein, um zu erfahren wer der gute Herr mit dem sonderbaren Schreiben denn ist und entscheiden vor Ort (Schweigeverpflichtung)
5.) Wenzel schickt den Brief nicht ab (Schnauze voll)
6.) Sie antworten, dass es im Amt keine Frau Hochverrat gibt! lol2
...


Ich würde gerne diese Serie begleiten!

cw

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Mittwoch 7. Januar 2015, 07:57

das erheitert in aller Früh :) Wenzel ich bin mehr wie gespannt auf die Antwort :)

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Mittwoch 7. Januar 2015, 11:50

Möglichkeit 1.b.) Gar keine Antwort,aber Einweisung (kein Eingeständnis) eplus2

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Mittwoch 7. Januar 2015, 14:40

jetzt ist er auch noch im DF gelandet, Doppel beglückt bin ich jetzt. wacko

Re: Leck mich am ... einmal und nie wieder

Mittwoch 7. Januar 2015, 14:48

beerchug lol2
Thema gesperrt