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 Betreff des Beitrags: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Freitag 9. Januar 2015, 19:33 
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Dieser Link hat ein User im DF gezeigt, und dachte dass der auch hier interessant sein könnte.

http://www.denkmalliste.org/denkmalschutzgesetze.html

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-------------------------Es gibt Diebe, die von den Gesetzen nicht bestraft werden und dem Menschen doch das Kostbarste stehlen: die Zeit.-----------------------


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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Freitag 9. Januar 2015, 20:00 
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Schön dass Denkmäler geschützt sind.
Wie siehts eigentlich mit der Menschenwürde aus? conf05

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Ohne Rot und Grün würde es Braun gar nicht geben . Die Welt kann so einfach sein .


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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Freitag 9. Januar 2015, 20:06 

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denkmäler sind doch menschenwürde!


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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Freitag 9. Januar 2015, 20:12 
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Ja schon ,aber ich dachte nur unter menschenwürdigen Bedingungen könnte Denkmäler erkannt,erkundet ,dokumentiert,gehegt und gepflegt werden.
Und ganz offenbar gibts da gewaltige Defizite eplus2

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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Freitag 9. Januar 2015, 20:27 

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machs einfach für dich und die nachwelt. lol2


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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Freitag 9. Januar 2015, 21:12 

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Diese Gesetze verstoßen gegen das Grundgesetz und haben, soweit ich das sehen kann, keine Wirkung! meld123


Artikel 19 GG

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.


Bedeutet: Es MUSS (nicht kann!), also es muss ein Denkmalschutzgesetz für die BRD geben und nicht, jedes Bundesland sein eigenes Denkmalschutzgesetz besitzen.

Weiter MUSS (nicht kann!), dass Gesetz, dass ein Grundrecht einschränkt (z. B. 5.3 GG), dieses unter Angabe des Artikels nennen! (Zitiergebot)

Ich kenne keines der Denkmalschutzgesetze, die mir diese Forderungen aus Art. 19 GG liefern! Hat einer von euch vielleicht nähere Hinweise?



(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

cw


Zuletzt geändert von coinwhisper am Freitag 9. Januar 2015, 21:28, insgesamt 2-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Freitag 9. Januar 2015, 21:27 

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coinwhisper hat geschrieben:
Diese Gesetze verstoßen gegen das Grundgesetz und haben soweit ich das sehen kann, keine Wirkung! meld123


Artikel 19 GG

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.


Bedeutet: Es MUSS (nicht kann!), also es muss ein Denkmalschutzgesetz für die BRD geben und nicht, jedes Bundesland sein eigenes Denkmalschutzgesetz besitzen.

Weiter MUSS (nicht kann!), dass Gesetz, dass ein Grundrecht einschränkt (z. B. 5.3 GG), dieses unter Angabe des Artikels nennen! (Zitiergebot)

Ich kenne keines der Denkmalschutzgesetze, die mir diese Forderung aus Art. 19 GG liefert! Hat einer von euch vielleicht nähere Hinweise?



(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

cw


also wenn du nicht bald mit deinen grungesetzten aufhörst! verdaechtig


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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Freitag 9. Januar 2015, 21:32 

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Was soll ich denn machen? conf05

Es werden Gesetze gezeigt, die so nicht richtig sind - wenn ich schweige, dulde ich sie doch! motz

Zeigt und sprecht nicht von solchen Gesetzen, dann brauche ich nicht antworten.

cw


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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Freitag 9. Januar 2015, 21:34 
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die Deutschen hatten schon immer Probleme mit den unbequemen Wahrheiten alki

Ich kenn das alles noch aus der DDR : du wirst da sowieso nie was ändern können,also sei schön brav eplus2

Die letzten 15 Jahre Bundesrepublik kommen mir wie ein Dejavu vor lol2

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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Freitag 9. Januar 2015, 21:36 

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Die meisten Menschen wissen durch die Desinformation doch gar nicht, was sich abspielt!

Bild bildet eben lol2

cw


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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Freitag 9. Januar 2015, 21:47 

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bin doch voll eurer meinung, nur hab ich wahrscheinlich schon resigniert! conf05


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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Freitag 9. Januar 2015, 21:49 

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Cherokee hat geschrieben:
coinwhisper hat geschrieben:
Diese Gesetze verstoßen gegen das Grundgesetz und haben soweit ich das sehen kann, keine Wirkung!

cw


also wenn du nicht bald mit deinen grungesetzten aufhörst!



beerchug pro34 pro34 pro34

ich habs ihm auch schon gesagt, aber er kann wohl nix dafür...


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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Freitag 9. Januar 2015, 21:52 

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Titus Pullo hat geschrieben:
Cherokee hat geschrieben:
coinwhisper hat geschrieben:
Diese Gesetze verstoßen gegen das Grundgesetz und haben soweit ich das sehen kann, keine Wirkung!

cw


also wenn du nicht bald mit deinen grungesetzten aufhörst!



beerchug pro34 pro34 pro34

ich habs ihm auch schon gesagt, aber er kann wohl nix dafür...


nervt schon, gell!! lol2


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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Freitag 9. Januar 2015, 21:56 

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Aufklärung ist wichtig, schließlich soll der letzte Bergaffe noch begreifen, warum es so nicht weiter gehen kann und wenn der Gesetzgeber schon gegen seine eigenen Gesetze verstößt, kann man dem Bürger nicht verdenken, wenn er den Gesetzgeber nicht mehr ernst nehmen kann ...(soll)! conf05

cw


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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Freitag 9. Januar 2015, 22:07 

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coini, wenn das ja alles so gegen das Grundgesetz verstößt, warum tust du dir und uns nicht einen Gefallen und ziehst mit einem Anwalt vor Gericht? besserwiss
Die Leute hier jedes mal mit dem Kauderwelsch über das Grundgesetz vollzuquasseln ändert an der Sache 0. Und ich hatte dir doch schonmal gesagt , alle die hier sind, wissen es doch längst, dass das alles gegen das Grundgesetz verstößt ;) cool
beerchug


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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Freitag 9. Januar 2015, 22:09 

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Sarkozi hat geschrieben:
Dieser Link hat ein User im DF gezeigt, und dachte dass der auch hier interessant sein könnte.

http://www.denkmalliste.org/denkmalschutzgesetze.html


ach übrigens, danke für die Links. Ich druck mir den Stapel mal aus, und leg sie mir nebens Scheißhaus - falls et Papier mal alle is eplus2


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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Freitag 9. Januar 2015, 22:09 

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Titus Pullo hat geschrieben:
coini, wenn das ja alles so gegen das Grundgesetz verstößt, warum tust du dir und uns nicht einen Gefallen und ziehst mit einem Anwalt vor Gericht? besserwiss
Die Leute hier jedes mal mit dem Kauderwelsch über das Grundgesetz vollzuquasseln ändert an der Sache 0. Und ich hatte dir doch schonmal gesagt , alle die hier sind, wissen es doch längst, dass das alles gegen das Grundgesetz verstößt ;) cool
beerchug


eben! cool


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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Freitag 9. Januar 2015, 22:17 

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Aber warum zeigt ihr dann immer wieder diese sinnlosen Gesetze? conf05

Mich stört es ja nicht, weil ich mich, wenn es sein muss, vor Gericht schon entsprechend verteidigen kann.

Also, wenn ihr wisst, dass es alles gegen das GG verstößt, dann sprecht nicht weiter drüber. Aber in jedem anderen Forum, powern diese irren Hochverräter alle paar Tage diesen Blödsinn in die Köpfe der Sucher und viele unwissende glauben das auch noch. cool

cw


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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Freitag 9. Januar 2015, 23:50 
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coinwhisper hat geschrieben:
Diese Gesetze verstoßen gegen das Grundgesetz und haben, soweit ich das sehen kann, keine Wirkung! meld123


Artikel 19 GG

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.


Bedeutet: Es MUSS (nicht kann!), also es muss ein Denkmalschutzgesetz für die BRD geben und nicht, jedes Bundesland sein eigenes Denkmalschutzgesetz besitzen.

Weiter MUSS (nicht kann!), dass Gesetz, dass ein Grundrecht einschränkt (z. B. 5.3 GG), dieses unter Angabe des Artikels nennen! (Zitiergebot)

Ich kenne keines der Denkmalschutzgesetze, die mir diese Forderungen aus Art. 19 GG liefern! Hat einer von euch vielleicht nähere Hinweise?



(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

cw



..... ich glaube, du unterliegst da einem juristischen Denkfehler. Denn deiner Argumentation folgend, dürfte auch kein
Bundesland ein eigenes Polizeirecht haben, bei dem zum Beispiel bis ins Detail geregelt ist unter welchen Umständen
ein Mensch getötet werden darf - und das ist wohl das höchste Grundrecht überhaupt. Es gibt gemäß GG halt
auf Grund der föderalen Struktur der BRD " Länderhoheiten", z.B. die innere Sicherheit, die Kultur, Schule und auch
Forschung und Lehre, da hat der Bund nichts mit reinzuquatschen. Deswegen ist das bayerische Abi auch so schlecht
im Vergleich mit anderen Bundesländern, oder?? lol2 Und deswegen gibt es in BY auch (noch) kein kommunistisches
Schatzregal. hehe.....


G&GF


karuna Winke

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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Samstag 10. Januar 2015, 11:19 

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@ Karuna

Die Tötung eines Menschen ist doch kein Grundrecht! lol2


GG Artikel 1

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


###################################################


Kein Politiker, kein Verfassungsrichter oder Richter und schon gar keine Polizei oder andere GESETZE sind in der Lage, dir deine Grundrechte zu entziehen! besserwiss

Sie hätten es gerne, wollen eine Diktatur, aber sie kommen nicht an der Ewigkeitsgarantie vorbei GG Artl. 79 (3) headbang


Ich kann keinen juristischen Denkfehler haben, weil ich kein Jurist bin. Ich muss aber auch kein Jurist sein, meine Rechte/Gesetze - zumindest die wichtigen, zu kennen. pro34

Es gibt da keine Ausreden, das GG ist eindeutig und gilt für alle Länder.

cw


Zuletzt geändert von coinwhisper am Samstag 10. Januar 2015, 11:38, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Samstag 10. Januar 2015, 11:27 
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Beste Grüße
Dagda


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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Samstag 10. Januar 2015, 11:39 

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lol2


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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Samstag 10. Januar 2015, 15:01 
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Nehmen wir doch nur ein einziges Beispiel ,warum ein Grundrecht und dessen Einschränkung ad absurdum geführt wird.
Die Forschung ist frei.
Du läufst mit einem Bodenprospektionsgerät durch die Gegend (Wald ,Wiese,wo auch immer) ,auf der gezielten Suche nach Ansiedlungen oder Gräberfeldern etc. .

Nichts wird dabei auf irgendeine Art in Mitleidenschaft gezogen. Ausser paar Grashalmen die wie beim Pilzesuchen oder bumsen im Grünen eh geknickt werden. Das interessiert keine Sau.

Alles ,was du willst ist Wissen aneignen,wo was gewesen ist.

Dies wird dir verwehrt bzw. evtl. unter Auflagen genehmigt.

Allein dies GrundgesetzWIDRIG

Und zwar ohne jegliche juristische Begründung.

Es ist genau dasselbe wie im Mittelalter ,als die gottesgläubigen Menschen zwar fleissig ihre Tribute an die Kirche zahlen mussten (was nirgendwo in der Bibel steht),das Lesen der Bibel aber mit dem Tode bestraft wurde. So hin etwa in diese Richtung bewegen wir uns wieder zu. Dank der vielen Millionen braven Lämmlein.

Faktisch darf man sich somit kein Wissen aneignen,was nicht von der Gesellschaft bzw. irgendeiner Institution abgesegnet ist . stupid

Die Institutionen widerum dürfen sich sehr wohl Wissen in fast jeglicher Form über jene Menschen aneignen,die diese widerrechtlichen Auswüchse in der Gesellschaft anzweifeln .

Nicht nur die Römer haben ihren Untergang der Dekadenz zuzuschreiben. tongue

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 Betreff des Beitrags: Re: Denkmalschutzgesetze
Ungelesener BeitragVerfasst: Samstag 10. Januar 2015, 17:54 

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Wir sind nun mal in die Klasse hinein geboren worden, die die Objekte der Gesetzgebung liefern muss. lol2

Sehen wir es doch sportlich und schmeißen jeder ein 500 Kg Argument in den Raum ... smilie-gross_294

cw


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