Bodenfundforum für Schatzsucher, Sondengänger und Heimatforscher

Heimdalls Fundforenboard - überregionaler und internationaler Sondlertreffpunkt
Aktuelle Zeit: Donnerstag 28. März 2024, 14:31

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 34 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 11:46 
Online
Forenbesetzer
Forenbesetzer
Benutzeravatar

Topic Starter
Registriert: Donnerstag 13. Mai 2021, 22:27
Beiträge: 1136
Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 0
Sonde: CTX3030
Servus zusammen,

kennt sich jemand im Detail mit dem aktuellen Recht bezüglich Sondeln in Bayern aus?

Ich habe einen neuen Archi zugewiesen bekommen und der will nun plötzlich ne Ausnahmegenehmigung sehen, wenn ich in Wäldern des Bayrischen Staates sondle. Diese soll ich mir beim Förster besorgen. Klingt irgendwie wie ein schlechter Witz :-)

Eventuell kann mir jemand die zutreffende Passage im Gesetzestext verlinken?!

MfG


Zuletzt geändert von Javaanse am Montag 28. Februar 2022, 12:38, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 12:14 

Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 0
Hast du ihn gefragt, wie er das begründet?


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 12:17 
Offline
Forumunterstützer
Forumunterstützer
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 26. Oktober 2013, 18:38
Beiträge: 4182
Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 1
Ich würde den was ganz anderes fragen .

_________________
Ohne Rot und Grün würde es Braun gar nicht geben . Die Welt kann so einfach sein .


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 12:24 
Online
Forenbesetzer
Forenbesetzer
Benutzeravatar

Topic Starter
Registriert: Donnerstag 13. Mai 2021, 22:27
Beiträge: 1136
Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 0
Sonde: CTX3030
Ich will keinen Streit mit der offiziellen Seite. Und ich will meine Funde auch weiterhin melden bzw. mich weiterhin an geltende Gesetze halten. Ich glaube allerdings dass die Sache mit einer angeblichen „Ausnahmegenehmigung“ bei uns in Bayern an den Haaren herbeigezogen ist und hier irgendwie versucht wird mich abzuschrecken. Oder hat es in letzter Zeit Gesetzesänderungen gegeben??

Ich habe noch nicht geantwortet auf die Email. Werd mich im Zweifel auch mal mit nem Anwalt darüber unterhalten…


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 12:54 
Offline
Forumunterstützer
Forumunterstützer
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 20. November 2013, 23:08
Beiträge: 3843
Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 1
Sonde: tesoro tejon
Javaanse hat geschrieben:
Ich will keinen Streit mit der offiziellen Seite. Und ich will meine Funde auch weiterhin melden bzw. mich weiterhin an geltende Gesetze halten. Ich glaube allerdings dass die Sache mit einer angeblichen „Ausnahmegenehmigung“ bei uns in Bayern an den Haaren herbeigezogen ist und hier irgendwie versucht wird mich abzuschrecken. Oder hat es in letzter Zeit Gesetzesänderungen gegeben??

Ich habe noch nicht geantwortet auf die Email. Werd mich im Zweifel auch mal mit nem Anwalt darüber unterhalten…



Grundsätzlich brauchst du die Genehmigung des Eigentümers, wenn du auf seinem Grund und Boden suchen willst. Beim Staatsforst
musst du halt beim zuständigen Forstamt anfragen, wenn du es ganz offiziell machen willst, was bei dir offensichtlich der Fall ist.
Das hat allerdings nix mit "Ausnahmegenehmigung" zu tun, weil in BY das Sondeln abseits von BD nicht verboten oder posittiv ausgedrückt
erlaubt ist. Im Privatwald habe ich noch keinen einzigen Eigner erlebt, der etwas dagegen gehabt hätte. Beim Amt - wenn man sich
auf die einlassen möchte - gibt es mehr oder weniger (personenabhängig) grundsätzliche Vorbehalte gegen Sucher. Mir sind Fälle bekannt, wo "Allesmeldern" trotz einwandfreien, loyalen und gut gemeinten Verhaltens ans Bein gepinkelt wurde. Rechtlich besteht - vereinfacht ausgedrückt- die Pflicht, Fundstücke, die archäologisch von Belang sein k ö n n t e n , zu melden.

G&GF


karuna Winke

_________________
cerca trova


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 13:10 
Offline
Stamm-User
Stamm-User

Registriert: Sonntag 4. Oktober 2020, 18:57
Beiträge: 268
Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 0
Sonde: DEUS
Hi,

da ich aus Bayern bin und hier Sondle (auch in Wäldern) würde ich den Eigentümer fragen.
Bei mir in der Region war ich auf der Gemeinde und hab die Erlaubnis erhalten auf Gemeindeflächen zu suchen.
(Natürlich nicht auf BD)

Bei uns sind Staatswälder schwieriger. Hatte es auch mal versucht und nur Ablehnung erfahren.

In letzter Zeit sind viele "Schwarzsondler" nachts unterwegs, was bereits Polizeialarm ausgelöst hatte.
Aber nicht wegen dem Sondeln, sondern verdacht der Wilderei! Wenn man dann die Erlaubnis für die Fläche hat, macht es das ganze etwas leichter!!!

Fragen am Amt kostet nichts, also versuch es legal und dann mit doppelter Freude an die Flächen !!!!

Gruß Luke


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 13:22 
Offline
Forumunterstützer
Forumunterstützer
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 26. Oktober 2013, 18:38
Beiträge: 4182
Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 1
Mich würde viel mehr interessieren wie dieser Freifahrtschein aussehen soll. Da kann mal jeder im Staatsforst rumbuddeln ohne jegliche Kenntnisse welche Bereiche tabu sind?

Schonungen ,Habitate ,Biotope,Naturparke ...

DEN Beamten will ich sehen der das riskiert lol2

_________________
Ohne Rot und Grün würde es Braun gar nicht geben . Die Welt kann so einfach sein .


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 13:25 

Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 0
In diesem Fall den Archäologen wechseln


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 13:42 
Online
Forenbesetzer
Forenbesetzer
Benutzeravatar

Topic Starter
Registriert: Donnerstag 13. Mai 2021, 22:27
Beiträge: 1136
Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 0
Sonde: CTX3030
Den Archäologen wechseln würde bedeuten den Landkreis zu wechseln und im Nachbarlandkreis schaut die Sache nicht besser aus…

@karuna: also kann man auch sagen das man das Sondeln im Staatsforst vergessen kann, weil man keine Erlaubnis bekommt?!

Alles andere ist mir schon klar, bin kein blutiger Anfänger mehr ;-)

Danke euch!


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 13:46 

Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 0
Bayern ist das gelobte Land!


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 13:59 
Online
Forenbesetzer
Forenbesetzer
Benutzeravatar

Topic Starter
Registriert: Donnerstag 13. Mai 2021, 22:27
Beiträge: 1136
Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 0
Sonde: CTX3030
Das ist anscheinend ein weit verbreiteter Trugschluss lol2

Laut meines Wissens ist das gezielte Suchen nach historisch wertvollen Dingen sogar verboten bei uns. Deshalb suche ich auch nur nach Meteoriten. Hab zwar noch keinen gefunden aber das wird schon noch ;-)


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 14:09 
Online
Forenbesetzer
Forenbesetzer
Benutzeravatar

Topic Starter
Registriert: Donnerstag 13. Mai 2021, 22:27
Beiträge: 1136
Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 0
Sonde: CTX3030
Die Mega schwammigen Gesetzestexte machen die Sache nicht besser. Der zuvor zuständige Archi hat sich immer ausdrücklich bei mir bedankt und hat noch paar Sätze zur Bestimmung geschrieben. So wäre eine Synergie möglich gewesen. Und jetzt sowas, das ist echt ernüchternd...
Naja, werd dem Archi mal schreiben ob er mir nicht ein "Empfehlungsschreiben" mit zum Förster geben könnte, bin schon auf die Antwort gespannt motz motz motz

@CG: Habitate, Biotope usw. können auch alle im Bayernatlas eingesehen werden...


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 14:54 

Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 0
Und ich vermute, dieser Archi kennt sich mit der Rechtslage nicht aus.
Wenn das kein NSG, Bannwald oder sonstwas ist, dürfte der suche da nichts im Wege stehen.
Die Förster sind doch froh, wenn da Schrott entfernt wird


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 14:59 
Offline
Stamm-User
Stamm-User

Registriert: Sonntag 4. Oktober 2020, 18:57
Beiträge: 268
Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 0
Sonde: DEUS
noch ein kleiner tipp um Ärger zu vermeiden.

Bei "Bayer-Atlas" nachsehen (BD; Naturschutz usw.) und auf "Topografische Karte" wechseln. In das gewünschte Suchgebiet gehen und die dünnen schwarzen Linien ansehen. Das sind die Flurgrenzen.
Sollten da viel davon da sein, wird dies kein Staats- oder Gemeindewald sein, sondern Privat.
Da würde ich dann nicht gehen. Manche Eigentümer sind da sehr eigen, zumindestens in meiner Ecke :-((

Gruß Luke


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 15:45 
Online
Forenbesetzer
Forenbesetzer
Benutzeravatar

Topic Starter
Registriert: Donnerstag 13. Mai 2021, 22:27
Beiträge: 1136
Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 0
Sonde: CTX3030
Ach ich weiß schon was ich ungefähr zuhören bekommen werde. Aufgrund von Tierschutz usw. könne das leider nicht genehmigt werden. Alles andere würde mich mehr als überraschen…

Ja mit dem Bayernatlas kenne ich mich schon aus ;-)
Trotzdem danke!

ps: @ Luke: es geht gerade darum das es anscheinend verboten ist auf diesen Flächen zu Sondeln, die du mir gerade empfohlen hast. Zumindest ohne offiziellen Schrieb vom Forstamt…


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 16:49 

Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 0
Eher das Graben Winke


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 17:18 
Online
Forenbesetzer
Forenbesetzer
Benutzeravatar

Topic Starter
Registriert: Donnerstag 13. Mai 2021, 22:27
Beiträge: 1136
Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 0
Sonde: CTX3030
Ja dass ich einfach mit der Sonde spazieren gehen darf ist mir schon klar. Aber ein Grabungsverbot kommt ja einem generellen Verbot gleich. Außer man ist auf Euros aus…


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 17:48 
Offline
Forumunterstützer
Forumunterstützer
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 26. Oktober 2013, 18:38
Beiträge: 4182
Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 1
Das ganze ist doch ein einziger Quatsch .

In Deutschland -egal wo- bekommst du ein Gebiet zugewiesen in welchen du Bodendenkmäler nach dem gezielten suchen und auffinden bergen darfst. Bergen je nachdem .Wenn dir klar ist das du der Sache im Einzelfall nicht gewachsen bist ,dann Finger weg und die Profis ranlassen .

Das ,und NUR das, ist die Vorgabe die dir seitens dieses Amtes gemacht wird .Gemacht werden KANN.

Niemanden interessiert es ,ob du dich selbst um die Genehmigungen des Grundstückeigentümers oder Pächters kümmerst . Niemand ,ausser du selbst, musst den Ärger ausbaden wenn du es nicht tust und es mit diesem zum Zoff kommt.

Du allein bist für dein Handeln verantwortlich und nicht irgendein Archie hat was mit Diebstahl ,Entwendung fremden Eigentums ,ungenehmigten Grabungen oder Landfriedensbruch zu tun . Da kann der dir hundert Genehmigungen ausstellen . Im Falle vor Gericht wird dir dann schon klar wo du die hinstecken kannst.

Allein die Vorgabe ,dass du vorab die Genehmigung des Staatsforstes brauchst während es ihm egal ist ob du im Privatwald `wilderst` ist ein absoluter Witz. Schon weil es der totale Widerspruch ist . Findest du was im bayerischen Staatsforst ,dann gehört die Hälfte der Allgemeinheit.

_________________
Ohne Rot und Grün würde es Braun gar nicht geben . Die Welt kann so einfach sein .


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 18:01 
Online
Forenbesetzer
Forenbesetzer
Benutzeravatar

Topic Starter
Registriert: Donnerstag 13. Mai 2021, 22:27
Beiträge: 1136
Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 0
Sonde: CTX3030
Also das wäre mir neu das man in Bayern ein Gebiet zugewiesen bekommt. Naja ist mir jetzt irgendwie auch Wurscht.
Der Witz ist ja, ich soll den Eigentümer über seine 50% Besitzanspruch informieren und ihn unterschreiben lassen. Ich werd mal dem Söder ne Email schreiben und fragen ob er unterschreiben kann. Oder wie stellen sich die Leute das vor? Oder soll ich vielleicht jeden Einwohner Bayerns Unterschreiben lassen??

Gut das wir momentan keine anderen Probleme haben…


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 18:26 

Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 0
Wer ist "Wir" ?


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 20:03 
Offline
Forumunterstützer
Forumunterstützer
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 20. November 2013, 23:08
Beiträge: 3843
Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 1
Sonde: tesoro tejon
Javaanse hat geschrieben:
Den Archäologen wechseln würde bedeuten den Landkreis zu wechseln und im Nachbarlandkreis schaut die Sache nicht besser aus…

@karuna: also kann man auch sagen das man das Sondeln im Staatsforst vergessen kann, weil man keine Erlaubnis bekommt?!

Alles andere ist mir schon klar, bin kein blutiger Anfänger mehr ;-)

Danke euch!



Ich kenne einen, dem haben sie für einen riesigen Staatsforst einen Freifahrtschein gegeben. Es kommt auf den Förster an und wohl
auch, wie geschickt man es einfädelt. Wenn du für das Amt suchst, dürfte es die Sache erleichtern. Probieren geht über studieren!


vg

karuna Winke

_________________
cerca trova


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 20:40 
Online
Forenbesetzer
Forenbesetzer
Benutzeravatar

Topic Starter
Registriert: Donnerstag 13. Mai 2021, 22:27
Beiträge: 1136
Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 0
Sonde: CTX3030
Ok und der hat das in Bayern zugewiesen bekommen? Na dann frag ich da mal ganz freundlich nach ;-)
Bin ich ja mal gespannt was rauskommt…

Danke!

MfG


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Montag 28. Februar 2022, 22:50 
Offline
Forumunterstützer
Forumunterstützer
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 26. Oktober 2013, 18:38
Beiträge: 4182
Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 1
WAS soll der zugewiesen bekommen haben ? Er hat mit dem Verantwortlichen vom Forst gequatscht und nicht mit irgendeinem Möchtegern ,welcher da nichts zu melden hatte!
Erst wenn sich in diesem großen Gebiet ein BD befindet,von begründeter Vermutung sehe ich mal wegen rechtlichem Wischwasch ab, ,dann wird aus dem Möchtegern ein tatsächlich Verantwortlicher. Der entscheidet ob du auf dieses BD auch drauf darfst!

Wenn dies beiden Fälle zusammentreffen ,dann brauchst du zwei Genehmigungen.

Dem Förster kann es egal sein ob du für dich suchst oder ehrenamtlich für sonstwen .Kann aber freilich wie karuna schreibt von Vorteil sein . Die Genehmigung für den Wald seitens der Archies ist für den vollkommen sinnfrei.

Wenn das Amt dir eine Genehmigung erteilt für das BD und das näher umgebende Gebiet (auch wieder rechtlicher Wischwasch) ,oder wenn wie in anderen Bundesländern sinnfreie und rechtlich vollkommen haltlose Genehmigungen für belanglose Gebiete zugeteilt werden,dann bist du trotzdem verantwortlich für die Genehmigung seitens des Eigentümers.

Und die kann dem Archie egal sein . Wenn du Ärger mit dem Förster bzw. Eigentümer bekommst ,dann musst du bluten und sonst niemand.

Das was der versucht ist offensichtlich . Nichts ist einfacher die Freiheiten immer mehr einzuschränken . Du brauchst nur noch mehr von solchen in den Ämtern ...

_________________
Ohne Rot und Grün würde es Braun gar nicht geben . Die Welt kann so einfach sein .


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Dienstag 1. März 2022, 10:18 
Online
Forenbesetzer
Forenbesetzer
Benutzeravatar

Topic Starter
Registriert: Donnerstag 13. Mai 2021, 22:27
Beiträge: 1136
Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 0
Sonde: CTX3030
Ok danke für deine ausführlichen Antworten CG.
Ich dachte halt bisher das man im Staatswald keine ausdrückliche Erlaubnis benötigt, weil das Gebiet ja eigentlich allen Bayern gehört. Natürlich vorausgesetzt man hält gebührenden Abstand zu Bodendenkmälern. Ich werd heute mal paar Telefonate führen und mal gucken ob ich den zuständigen Förster erreiche.

MfG


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ausnahmegenehmigung nötig?
Ungelesener BeitragVerfasst: Dienstag 1. März 2022, 10:57 
Online
Forenbesetzer
Forenbesetzer
Benutzeravatar

Topic Starter
Registriert: Donnerstag 13. Mai 2021, 22:27
Beiträge: 1136
Einladungen versendet: 0
Anwerbungen: 0
Sonde: CTX3030
Soo, schon alles erledigt. Sehr geil, hab die Erlaubnis von den Staatsforsten bekommen, also solange ich nicht den Jägern in die Quere komme. Den Archi auch gleich angerufen, der meinte ich soll Funde die ich auf Staatsgebiet mache auch der Archäologischen Staatssammlung melden, weil die 50% Besitzansprüche anmelden können. Somit alles cool.
Haha :-) das hätte ich mir echt nicht gedacht…


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 34 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
schatzsucherforum