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Ungelesener BeitragVerfasst: Sonntag 27. Januar 2019, 08:36 
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Der frühere Generalkonservator Egon Greipl muss 730.000 Euro Schadenersatz an den Freistaat Bayern zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Regensburg am Freitag.

Niederlage für Egon Greipl vor dem Verwaltungsgericht Regensburg: Der frühere Generalkonservator muss 730.000 Euro Schadenersatz an den Freistaat Bayern zahlen. Das teilt das Gericht in einer aktuellen Presseerklärung mit. In dem Rechtsstreit ging es um Werkverträge, die Greipl während seiner Zeit als Behördenleiter abgeschlossen hatte.

Werkverträge statt Neueinstellungen

Für das sogenannte „Projekt NQ“ im Landesamt für Denkmalpflege, in dessen Rahmen bayernweit Bodendenkmäler digitalisiert werden sollten, fehlte für das rasche Umsetzen der Digitalisierung offenbar das Stammpersonal. Statt regulärer Neueinstellungen griff der Generalkonservator massenhaft auf das Modell Werkvertrag zurück. Bereits im Mai 2010 aber hatten Arbeitsgerichte entschieden, dass es sich dabei nicht um Werkverträge, sondern um Arbeitsverträge handelte, die sozialversicherungspflichtig sein können.

Dennoch habe der damalige Behördenleiter noch weitere rund 90 vergleichbare Vereinbarungen abgeschlossen, so das Verwaltungsgericht. Am Ende standen deshalb für den Freistaat Nachzahlungen von Arbeitnehmeranteilen, unter anderem an Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen, die dieser von Greipl als Schadenersatz gefordert hatte.

Warnungen ignoriert

Der frühere Behördenleiter hatte dagegen insbesondere argumentiert, dass er nach dem ersten arbeitsgerichtlichen Urteil einen Fachanwalt für Arbeitsrecht damit beauftragt hatte, ein neues Muster für Werkverträge zu entwerfen, um weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für die Zukunft zu vermeiden. Er habe also nicht damit rechnen müssen, dass Sozialversichernungsbeiträge fällig werden würden, und insofern keine Dienstpflichten verletzt. Außerdem hätte der Freistaat Bayern versuchen müssen, sich durch sozialgerichtliche Klagen gegen eine Pflicht zur Zahlung zu wehren, um so den eingetretenen Schaden zu vermeiden.

Der klagende Freistaat vertrat dagegen die Ansicht, dass die neuen Verträge sich nach Wortlaut und tatsächlicher Durchführung nicht wesentlich von den früheren, bereits erfolgreich beklagten Verträgen unterschieden hätten. Darüber hinaus sei Greipl mehrfach auf die Risiken hingewiesen worden. Er habe damit grob fahrlässig gehandelt.

Der Justiziar des Landesamtes für Denkmalpflege etwa hatte vor Gericht ausgesagt, dass er den Generalkonservator „zunehmend deutlicher“ davor gewarnt habe, dass man „so nicht mehr weitermachen“ könne. „Ich habe ausreichend remonstriert“, so der Zeuge. Auch der für arbeitsrechtliche Streitfälle im Landesamt für Finanzen zuständige Regierungsdirektor hatte ausgesagt, dass er Greipl „eindringlich gewarnt“ habe.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg hatte über die Klage am 22. und 23. Oktober zunächst mündlich verhandelt und den Beteiligten anschließend noch die Möglichkeit eingeräumt, sich schriftlich zu äußern. Nun gab man dem Freistaat recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Greipl kann dagegen noch Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in München einlegen.


https://www.regensburg-digital.de/verwa ... /21012019/


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Ungelesener BeitragVerfasst: Sonntag 27. Januar 2019, 09:26 

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Ungelesener BeitragVerfasst: Sonntag 27. Januar 2019, 09:43 
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Man kann ja selber mal nachrechnen wie doof die sind lol2 .

Ein Selbständiger zahlt einen Mindestbeitrag von rund 400 Euro Kranken- und Pflegeabzocke. Vor 8 Jahren wars etwas weniger ,ok .

Wieviel hätte er als Angestellter Brutto verdienen müssen ,wenn diese 400 der arbeitnehmerische hälftige Anteil (!) an den Sozialkosten gewesen wäre?

Und das gerade in dem Gewerbe wo sowieso nix rumkommt .

Dieser Deal hat mehr Kohle in die Sozialkassen gespült als sie sonst jemals bekommen hätten ,und dafür wird er noch bestraft . stupid lol2

_________________
Ohne Rot und Grün würde es Braun gar nicht geben . Die Welt kann so einfach sein .


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