coinwhisper hat geschrieben:
Diese Gesetze verstoßen gegen das Grundgesetz und haben, soweit ich das sehen kann, keine Wirkung!
Artikel 19 GG
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann,
muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem
muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Bedeutet: Es
MUSS (nicht kann!), also es
muss ein Denkmalschutzgesetz für die BRD geben und nicht, jedes Bundesland sein eigenes Denkmalschutzgesetz besitzen.
Weiter
MUSS (nicht kann!), dass Gesetz, dass ein Grundrecht einschränkt (z. B. 5.3 GG), dieses unter Angabe des Artikels nennen! (Zitiergebot)
Ich kenne keines der Denkmalschutzgesetze, die mir diese Forderungen aus Art. 19 GG liefern! Hat einer von euch vielleicht nähere Hinweise?
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
cw
..... ich glaube, du unterliegst da einem juristischen Denkfehler. Denn deiner Argumentation folgend, dürfte auch kein
Bundesland ein eigenes Polizeirecht haben, bei dem zum Beispiel bis ins Detail geregelt ist unter welchen Umständen
ein Mensch getötet werden darf - und das ist wohl das höchste Grundrecht überhaupt. Es gibt gemäß GG halt
auf Grund der föderalen Struktur der BRD " Länderhoheiten", z.B. die innere Sicherheit, die Kultur, Schule und auch
Forschung und Lehre, da hat der Bund nichts mit reinzuquatschen. Deswegen ist das bayerische Abi auch so schlecht
im Vergleich mit anderen Bundesländern, oder??
Und deswegen gibt es in BY auch (noch) kein kommunistisches
Schatzregal. hehe.....
G&GF
karuna