In Frankreich müssen sich drei Handwerker vor Gericht verantworten, die einen bei Renovierungsarbeiten entdeckten Schatz unterschlagen haben. Die drei jungen Männer hätten im Frühjahr 2011 zufällig vergrabenes Gold im Fußboden einer Scheune im Dorf Notre-Dame-de-L'Isle nordwestlich von Paris entdeckt, sagte die zuständige Staatsanwältin. Doch anstatt die Scheunenbesitzer und den Staat über ihren Fund zu informieren, hätten sie das Gold unter sich aufgeteilt und verkauft. Insgesamt hätten sich 600 US-Goldmünzen aus den 1920er Jahren sowie 16 Goldbarren zu je einem Kilogramm in der Scheune aus dem 18. Jahrhundert befunden. Scheunenbesitzer vertrauten diebischen Handwerkern
Um die Scheune in eine Küche umzuwandeln, hätten sie eine kleine Handwerksfirma engagiert, "die einen guten Ruf hatte", berichteten die Hauseigentümer Thibaut und Isabelle Beauté.
Als vergangenes Jahr die Polizei bei ihnen klingelte und sie über den Diebstahl informierte, hätten sie es kaum glauben können. Sie hätten sich verraten gefühlt, nachdem sie während der Arbeiten über Monate morgens mit den Handwerkern ein Glas Saft getrunken hätten. Diebesgut für 900.000 Euro verkauft - und auffällig geworden
Isabelle Beauté beklagte, sie hätten nichts von dem Schatz erhalten, da die Handwerker ihn "am Ufer der Seine beim Mittagessen" aufgeteilt und anschließend einem Münzhändler verkauft hätten.
Der Staatsanwaltschaft zufolge erhielten sie 900.000 Euro für das Gold. Doch der plötzliche Reichtum eines der Handwerker machte einen Bankmitarbeiter stutzig. Er informierte die Polizei, die im Juli 2011 Ermittlungen aufnahm. Bei den Handwerkern beschlagnahmte sie dann 450.000 Euro und noch einmal 265.000 Euro beim Münzhändler. Die Handwerker müssen sich nun wegen Diebstahls verantworten, der Münzhändler wegen Geldwäsche. Abgabe des Goldes hätte Dieben legale 450.000 Euro beschert
Die Staatsanwaltschaft betonte, die Handwerker hätten besser daran getan, das Geld wie vorgeschrieben zu melden. Denn bei Funden unbekannter Herkunft, wie in diesem Fall, fielen die Hälfte an den Finder und die andere Hälfte an den Besitzer des Grundstücks - abzüglich der fälligen Abgaben an den Staat.
Das Ehepaar Beauté hofft nun, bei einem Zivilrechtsverfahren einen Teil der ihnen eigentlich zustehenden Summe zurückzuerhalten.
_________________ Uneigennützige Freundschaft gibt es nur unter Leuten gleicher Einkommensklasse.
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